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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Kompetenzen erwarten Arbeitgeber?

    Welche Kompetenzen erwarten Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern? In der heutigen Arbeitswelt sind Soft Skills wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit, Problemlösungskompetenz und Flexibilität genauso wichtig wie fachliche Qualifikationen. Arbeitgeber schätzen auch Eigeninitiative, Selbstständigkeit und die Fähigkeit, sich schnell auf neue Situationen einzustellen. Darüber hinaus sind digitale Kompetenzen, wie der Umgang mit neuen Technologien und digitalen Tools, immer wichtiger geworden. Es ist daher entscheidend, dass Arbeitnehmer über ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Qualitäten verfügen, um den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

  • Kann man den Arbeitgeber wechseln, ohne ein Arbeitszeugnis in der Bewerbung vorzulegen?

    Ja, es ist möglich, den Arbeitgeber zu wechseln, ohne ein Arbeitszeugnis in der Bewerbung vorzulegen. Ein Arbeitszeugnis ist zwar oft ein wichtiger Bestandteil einer Bewerbung, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, die eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen zu demonstrieren, zum Beispiel durch Referenzen von früheren Kollegen oder Vorgesetzten oder durch praktische Beispiele aus der bisherigen Berufserfahrung. Es ist jedoch ratsam, die Gründe für das Fehlen eines Arbeitszeugnisses ehrlich und transparent zu kommunizieren.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeugnis auszustellen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeugnis auszustellen? Ja, grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn dieser dies verlangt. Dies ergibt sich aus dem deutschen Arbeitszeugnisgesetz. Ein Arbeitszeugnis dient dazu, dem Arbeitnehmer eine objektive Bewertung seiner Leistungen und seines Verhaltens während der Beschäftigung zu geben. Es ist wichtig für die berufliche Weiterentwicklung und die Bewerbung auf neue Stellen. Ein Arbeitszeugnis sollte daher wohlwollend, wahrheitsgemäß und vollständig sein.

  • Wie viele Arbeitgeber im Lebenslauf?

    Wie viele Arbeitgeber im Lebenslauf? Ein Lebenslauf sollte in der Regel die wichtigsten beruflichen Stationen und Arbeitgeber enthalten, um einen guten Überblick über die bisherige Berufserfahrung zu geben. Es ist empfehlenswert, etwa 2-3 relevante Arbeitgeber aufzuführen, bei denen man längere Zeit tätig war und relevante Erfahrungen gesammelt hat. Zu viele Arbeitgeber im Lebenslauf könnten den Eindruck erwecken, dass man häufig den Job gewechselt hat oder nicht langfristig an einer Stelle bleiben kann. Es ist wichtig, die Arbeitgeber sorgfältig auszuwählen und nur diejenigen aufzuführen, die für die angestrebte Position relevant sind. Letztendlich kommt es jedoch auf die individuelle Situation und den Karriereverlauf an, wie viele Arbeitgeber im Lebenslauf angegeben werden sollten.

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    Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis

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  • Experten aus Erfahrung
    Experten aus Erfahrung

    Experten aus Erfahrung , Peer-Begleiter sind Personen, die selbst schon psychische Erkrankungen erfahren haben und nun im klinischen Kontext Neu- oder Wiedererkrankte auf ihrem Weg durch das Hilfeprogramm und mit all ihren Nöten begleiten. Sie haben keine explizite therapeutische Funktion, wohl aber eine psychosoziale. Klar ist, der Einsatz von Peers verändert die psychiatrische Versorgung. Für Patienten werden Peer-Begleiter zu Identifikationspersonen mit einem Blick für Stärken, für die Betreuungsteams sind sie ein Beispiel im Umgang mit Rückschlägen und Resignation. Während sie anderen Betroffenen Selbstbestimmung und Eigeniniative vorleben, finden sie in der Aus- und Weiterbildungen für Recovery-orientierte Teams immer öfter ihren Platz als Lehrende und Mitarbeitende. Ganz konkret und anhand von erfolgreichen Beispielen aus verschiedenen Settings beschreibt das Buch, wie Peers in der stationären und ambulanten Arbeit eingesetzt und zum Joker im Trialog zwischen Betroffenen, Angehörigen und Professionellen werden können. In den Beiträgen werden u.a. folgende Themen behandelt: - Ausbildung der EX-IN-Begleiter - Erfahrungen mit Peer-Arbeit im stationären und ambulanten Bereich - Besondere Settings und trialogische Krisenintervention - Peers in Forschung und Fortbildung - Implementierung der EX-IN-Mitarbeiter und Perspektiven , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20151119, Produktform: Kartoniert, Beilage: Hardcover, Titel der Reihe: Fachwissen (Psychatrie Verlag)##, Redaktion: Utschakowski, Jörg~Sielaff, Gyöngyvér~Bock, Thomas~Winter, Andréa, Edition: REV, Auflage: 16001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 295, Fachschema: Psychiatrie - Psychiater~Pflege~Pflege / Psychiatrische Pflege~Psychische Erkrankung~Psychopathologie / Psychische Erkrankung~Gesundheitsberufe~Medizinalfachberufe~Heilkunde~Humanmedizin~Medizin~Medizin / Studium, Prüfungen, Approbation, Berufe, Fachkategorie: Pflege von psychisch Kranken~Medizinische Berufe~Psychiatrie, Warengruppe: HC/Medizin/Allgemeines, Lexika, Fachkategorie: Psychiatrische Pflege, psychische Gesundheitspflege, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Psychiatrie-Verlag GmbH, Verlag: Psychiatrie-Verlag GmbH, Verlag: Psychiatrie Verlag, Länge: 162, Breite: 241, Höhe: 19, Gewicht: 498, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Vorgänger EAN: 9783884144701, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 30.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Arbeitszeugnis (Schleßmann, Hein)
    Das Arbeitszeugnis (Schleßmann, Hein)

    Das Arbeitszeugnis , Dieser Klassiker beantwortet in 24. Auflage praxisnah und übersichtlich alle Fragen des Zeugnisrechts. Die Zeugnissprache wird komplett dargestellt, Zeugnisaussagen werden in Form von Bausteinen für notenmäßig abgestufte Beurteilungen angeboten. Gliederungsschemata, tabellarische Darstellungen sowie 60 Muster für Zeugnisse und Beurteilungen verschiedenster Berufsgruppen (davon 40 Muster aus Gerichtsentscheidungen entnommen) helfen beim Formulieren und Entziffern von Zeugnissen. Besonders bearbeitet wurden folgende Themen: Detaillierte Darstellung der Verhaltenskriterien bei der Beurteilung von Arbeitnehmer*innen, Datum der Zeugniserteilung, Koppelung der Aufbewahrungsfrist mit der Verjährungsfrist, Zeugnisrelevanz bei GmbH-Geschäftsführer,*innen Gefälligkeitszeugnisse, Überarbeitung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere Ergänzungen der BAG Urteile zum Fließtext bzw. zur Schlussformel des Zeugnisses. Auszug Rezension Dr. Carmen Silvia Hergenröder, fachbuchjournal 6/2023  "Der Nutzer dieses Standardwerks ist (...) in die Lage versetzt, bei der Formulierung von Zeugnissen durch einen einfachen Blick in das Werk zahlreiche Hilfestellungen zu erlangen und Zeugnisse möglichst "rechtssicher" zu gestalten, um so weit als möglich Zeugnisberichtigungsprozesse zu vermeiden. Wer das Buch zur Hand nimmt, um ein Zeugnis besser zu verstehen und hinterfragen zu können, wird ebenfalls die gewünschte Information bekommen. Damit kann das Fachbuch Jedem empfohlen werden, der mit Arbeitszeugnissen befasst ist." , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 24., neu bearbeitete Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230102, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Schriften des Betriebs-Beraters##~Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Arbeitsrecht##, Autoren: Schleßmann, Hein, Edition: REV, Auflage: 23024, Auflage/Ausgabe: 24., neu bearbeitete Auflage 2023, Keyword: Diskriminierungsschutz; BeurteilungsDatenschutz; Muster; Zeugniserteilung; Gerichtsentscheidungen; Formulierungshilfen; Aufbewahrungsfrist; Beurteilungen, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag~Arbeitszeugnis~Zeugnis / Arbeitszeugnis~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Arbeitsvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft, Länge: 217, Breite: 148, Höhe: 18, Gewicht: 546, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2287702, Vorgänger EAN: 9783800517749 9783800532896 9783800532827 9783800532711 9783800532667, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 98.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

    Kann der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß sein und darf keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten. Wenn ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, das nicht der Leistung des Arbeitnehmers entspricht, kann dieser rechtliche Schritte einleiten, um eine Korrektur oder ein besseres Zeugnis zu erwirken. Es ist daher ratsam, bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln an einem Arbeitszeugnis rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen.

  • Warum verweigert mir mein Arbeitgeber mein Arbeitszeugnis?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter möglicherweise kein Arbeitszeugnis ausstellt. Möglicherweise besteht ein Konflikt oder Unzufriedenheit zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter, der dazu führt, dass der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert. Es könnte auch sein, dass der Arbeitgeber Bedenken hat, negative Informationen im Zeugnis zu erwähnen, die sich negativ auf die zukünftige Beschäftigungschancen des Mitarbeiters auswirken könnten. Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und nach den genauen Gründen für die Verweigerung des Zeugnisses zu fragen.

  • Kann der Arbeitgeber den Lebenslauf überprüfen?

    Ja, Arbeitgeber können den Lebenslauf eines Bewerbers überprüfen. Dies kann durch eine Überprüfung von Referenzen, früheren Arbeitgebern, Bildungseinrichtungen und anderen relevanten Informationen geschehen. Es ist wichtig, dass die Informationen im Lebenslauf korrekt und wahrheitsgemäß sind, da falsche Angaben zu Konsequenzen führen können. Arbeitgeber können auch Online-Recherchen durchführen, um mehr über einen Bewerber herauszufinden. Es ist ratsam, ehrlich und transparent in Bezug auf die eigenen Qualifikationen und Erfahrungen zu sein, um potenzielle Probleme zu vermeiden.

  • Verlangt der Arbeitgeber später ein Arbeitszeugnis vom Freiwilligendienst?

    Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er ein Arbeitszeugnis vom Freiwilligendienst verlangt. Einige Arbeitgeber können dies als wertvolle Referenz für die Fähigkeiten und Erfahrungen des Bewerbers betrachten, während andere möglicherweise weniger Wert darauf legen. Es ist jedoch immer ratsam, ein Arbeitszeugnis anzufordern, da es bei zukünftigen Bewerbungen von Vorteil sein kann.

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